Hallo Jungs , Mädels und Frauen.
Immer wieder tauchen in Foren die Fragen auf, ob man in Forellenanlagen ohne Angelschein auch angeln darf. Nun die Frage was soll man darunter verstehen ?
1. Sind Forellenanlagen ( FoPu ) nun als Privat zu betrachten, oder öffentliche Anlage , weil die ja jeder betreten kann um sich eine Tageskarte kaufen zu können.
2. Hat ein staatlicher Aufseher das Recht ( kein fremder 08/15 Kontrolleur ) die Angler dort zu kontrollieren ?
3. Sollte eine Anlage geschlossen ( Eingefriedet ), und nur durch läuten an der Klingel einem Angler Einlass gewärt werden, darf man dort dann auch ohne Angelschein die Jagd nach Fisch ausüben ?

Hierbei war ich bisher der Meinung es gäbe dazu ein Bundesgesetz, das dem Jagd und Fischgesetz Bundesweit auferliegt. Gibt es sowas und wer hat den Link dazu ? Bisher werde ich per Google immer nur auf Ländergesetzen oder Forum Userantworten verwiesen.
Es kann doch nicht sein, das wir ein Bundes Waffen und Jagdgesetz haben, doch kein Gesetz das es regelt ab wann und wo man einen Fischereischein besitzen muß.
Hierbei meine ich nicht zwingend, Angelschein mit Prüfung, sondern einen allgemeinen jeweils gültigen Angelschein. ( nicht mit Tageskarte zu verwechseln )

Danke für Tips