Viele denken die Fischerei sei früher frei gewesen, dem ist aber nicht so.
Die Fischerei ist in Deutschland schon sehr lange, immer geregelt gewesen und viele Regelungen leiten sich auch heute noch aus dem Mittelalter ab.
Nur, ist vieles heute etwas milder.
Zitat aus dem Buch:"Fischereiliches aus vergangenden Tagen, Ottokar Schubert, 1943"

Carlo von Heppe, der Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Thalborn berichtet uns 1754 in seinem"Sich selbst ratenden Jäger" , von der Bestrafung der Fischdiebe.
Es ist darin die Rede von Geldstrafen, vom Abarbeiten, vom Absitzen, vom Schließen an Hand und Fuß, vom Anschmieden in Eisen, von Gefängnis, vom Staupen, von der Landesverweisung, von der Tortur und den Instrumenten, mit denen der Scharfrichter den Delinquenten "kitzeln", sollte.
Alle diese Strafen konnten verhängt werden, wenn es sich um "Mausereyen" von Krebsen und Fischen in den Bächen und Flüssen handelte.

Bei Diebstählen in Teichen, Weihern u. Hältern war die Bestrafung eine ungleich schwerere.
Nach der peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung Kaiser Karl`s V. (der Carolina) stand hier der Strang darauf, welche Strafe des Hängens der Fürst in die Strafe: Kopf ab! verwandeln konnte.


Wie gnädig...
Selbst das Wildern in Bächen wurde zu mancher Zeit mit dem Tode bestraft.
Richtiger hieß das, selbst das Betreten dieser Bäche war verboten, aber ich denke das damit das Fischen gemeint war. (Forellen waren eben immer schon ein fürstlicher Genuss)
Nur, war es damals sicher nicht leicht sich zu verteidigen.

Steini