Hallo Vorstandskollegen,
wie Ihr bestimmt mitbekommen habt, wollen die beiden Bundesverbände
VDSF und
DAV nun doch zu einem gemeinsamen Dachverband (DAFV = Deutscher AngelFischerVerband) fusionieren.
Das dieses vom Grundsatz her eine wichtige und vor allem gute Sache ist, steht wohl außer Frage. Die Angler würden endlich mit einer Stimme sprechen und vielleicht auch endlich ein etwas stärkeres Gewicht bei der Mitsprache in den (Bundes-)Gesetzgebungsverfahren erhalten.
Nun haben die beiden Bundesverbandspräsidenten, Herr Peter Mohnert (
VDSF) und Herr Günter Markstein (
DAV),vergangenen Monat einen sehr strammen Zeitplan zur Umsetzung vorgegeben. Dieser macht es fast unmöglich die Basis – also uns – bei der Gestaltung des neuen Bundesverbandes zu beteiligen. Das ist (leider) ein übliches Verfahren im
VDSF und seinen angeschlossenen Landesverbänden, aber wir haben nun endlich die Möglichkeit aus diesem Mechanismus „alles nur abnicken zu müssen“ auszubrechen.
Ich weiß, die meisten Angler wollen nur Angeln und mit der „großen“ Politik nichts zu tun haben. Die letzten Jahrzehnte haben uns jedoch gezeigt, wohin uns dieses Verhalten führt: immer mehr Verbote und Einschränkungen. Beispiele hierfür: Setzkescherverbote, Wettangelverbote, Nachtangelverbote, Entnahmegebot um nur einige zu nennen. Einige Verbote gibt es in NRW noch nicht, aber was noch nicht ist, kann noch werden.
Daher müssen wir aus diesem Kreislauf heraus!
Wir brauchen fest verankerte Leitlinien/Grundsätze, die verbindlich für unsere Verbandsfunktionäre, aber auch für uns als Vereinsfunktionäre, sind und nicht zuletzt auch für alle Angler gelten müssen.
Diese könnten so aussehen:
1.) alle angelfischereilichen Belange, die mit dem Tierschutzgesetz in Verbindung stehen, sollen weitgehend bundeseinheitlich und anglerfreundlich geregelt werden.
2.) dem Bürger soll die Eigenverantwortung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes nicht entzogen werden, und tiefergehende, einzelfallbezogene Regelungen und Ableitungen aus den Fischereigesetzen sollen entfernt werden.
3.) der Bürger soll das Recht bekommen, ungehindert und unbürokratisch Zugang zur Angelfischerei zu erhalten.
4.) der Wille zur Verwertung des Fanges soll nicht zur verordneten Pflicht auferlegt werden, so dass nicht jeder gefangene - und nicht aus besonderen Gründen geschützte - Fisch getötet werden muss.
5.) Angler sollen zur Ausübung der Angelfischerei mindestens die gleichen Zugangs- und Aufenthaltsrechte am und zum Gewässer haben, wie jeder andere Bürger auch.
6.) Vereine und Verbände sollen die Interessen aller Angler wahren.
7.) starke Verbände, welche die Interessen der gesamten Anglerschaft in den Vordergrund stellen.
8.) eine offene und ehrliche Kommunikation durch Vereine und Verbände mit ALLEN Anglern.
9.) sinnvolle Kontrollen statt weiterer gesetzlicher Verbote.
10.) alle Angler sollen sich in ihrem Tun gegenüber der Natur und der Kreatur respektvoll und mit Anstand verhalten.
Das vorgenannte wird zwar von einigen Verbandsfunktionären per Lippenbekenntnis in Teilen so geteilt, da sie jedoch nicht festgeschrieben sind, besteht keine einforderbare Verpflichtung sie auch einzuhalten.
Ich bitte Euch, ebenfalls einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu stellen, um am neuen Verband gemeinsam mitgestalten zu können. Um es Euch einfacher zu machen, habe ich Euch den Antrag des ASV Neuss-Weckhoven e.V. beigefügt. Ihr braucht ihn nur auf Euer Vereinspapier zu kopieren und an die Geschäftsstelle des
RhFV e.V. zu faxen (Fax-Nr.: 02241/14735-19) oder per Post an diese zu Versenden (Adresse: Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V., Alleestr. 1, 53757 Sankt Augustin).
Es wäre Klasse, wenn sich viele Vereine beteiligen würden, um endlich aus den festgefahrenen und veralteten Strukturen heraus zu kommen und um aktiv mitgestalten zu können.
Viele Grüße und Petri Heil
Hanns Peter Hönigs
2. Vorsitzender
ASV Neuss-Weckhoven e.V.
P.S. Über Rückmeldungen - ob Positiv oder Negativ - würde ich mich freuen.