Das ganze lässt sich munter steigern. Auch eine behördliche Genehmigung kann daneben liegen. Dort sitzen auch nur Menschen, die schon mal kleine Fehler begehen. Erfolgt eine Änderung in einer GO aufgrund behördlicher Anweisung/Ausnahme und ist diese nicht rechtens, kann man sich auch hier ggf. durchsetzen.
Aber wir hatten ja den Angler und seinen Vorstand im Blick.
Die anzuwendende Regelung, die Thomas erwähnt,
ist natürlich gegenüber dem Angler eine Herausforderung.Jeder Angler hat sich umfassend zu informieren und muss die Vorschriftenlage kennen und auslegen können.
Wie sehr sind sich doch Teilnehmer aus dem FA -Bereich in ihren Diskussionen untereinander uneinig in der Auslegung und teils auch Kenntnis aller betreffenden Gesetze. Im der platten Forenwelt hätte man uns nun unterstellt, dass alle Angelkiepen nun ein Extrafach für Gesetzestexte aufweisen müssen.
Die Realität am Wasser ist sicher anders, als wir es uns wünschen. Auf beiden Seiten der Hege! Da hat Rudi sicher recht.