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Thema: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte ?

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  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Das ganze lässt sich munter steigern. Auch eine behördliche Genehmigung kann daneben liegen. Dort sitzen auch nur Menschen, die schon mal kleine Fehler begehen. Erfolgt eine Änderung in einer GO aufgrund behördlicher Anweisung/Ausnahme und ist diese nicht rechtens, kann man sich auch hier ggf. durchsetzen.

    Aber wir hatten ja den Angler und seinen Vorstand im Blick.

    Die anzuwendende Regelung, die Thomas erwähnt,


    Jeder Angler hat sich umfassend zu informieren und muss die Vorschriftenlage kennen und auslegen können.
    ist natürlich gegenüber dem Angler eine Herausforderung.

    Wie sehr sind sich doch Teilnehmer aus dem FA -Bereich in ihren Diskussionen untereinander uneinig in der Auslegung und teils auch Kenntnis aller betreffenden Gesetze. Im der platten Forenwelt hätte man uns nun unterstellt, dass alle Angelkiepen nun ein Extrafach für Gesetzestexte aufweisen müssen.

    Die Realität am Wasser ist sicher anders, als wir es uns wünschen. Auf beiden Seiten der Hege! Da hat Rudi sicher recht.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen
    Das ganze lässt sich munter steigern. Auch eine behördliche Genehmigung kann daneben liegen. Dort sitzen auch nur Menschen, die schon mal kleine Fehler begehen. Erfolgt eine Änderung in einer GO aufgrund behördlicher Anweisung/Ausnahme und ist diese nicht rechtens, kann man sich auch hier ggf. durchsetzen.
    Auch das hatte ich bereits im Blick. Daher habe ich bei meinem Beispiel weder Verband noch zuständige Fischereibehörde genau benannt, nicht einmal das Bundesland.

    Bestes Beispiel: unsere Politiker, die Legislative im Staat. Da sind 'kleinere' Fehler immer mal an der Tagesordnung, siehe:
    Wahlrecht
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  3. #3

    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hallo,

    Bevor ich die Frage beantworte, wie ich mit dem Graskarpfen zu verfahren habe, muss sich der Fisch in meinem Besitz befinden. Ein Fisch, den ich entgegen den Bestimmungen des Fischereierlaubnisscheines hältere, kann nicht in meinen Besitz übergehen, da ich den Fisch durch eine Straftat (Fischwilderei) unter meine Kontrolle gebracht habe. Genauso wenig, wie mir nach einem Autodiebstahl das Auto gehören kann, so wenig kann ich ein Eigentumsrecht an dem Fisch erwerben, den ich durch eine Straftat unter meine Kontrolle gebracht habe.
    LL

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hi mein lieber LL,

    falsch, Du tauschst in Deinem Gegenbeispiel willkürlich die Begriffe Besitz und Eigentum aus.

    Selbst wenn Du Dir etwas widerrechtlich aneignest, befindest Du Dich im augenblicklich faktischen Besitz, kannst dann aber keine weitergehenden Eigentumsrechte daran ausüben.

    Das ist aber nicht einmal der springende Punkt, sondern (gemäß meinem Beispiel) der überwiegende Charakter höherstehender Bestimmungen. Alle für ihn zutreffenden Bestimmungen muss der Angler kennen und gewichten können, wie bereits vorher von mir schon zum Ausdruck gebracht.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  5. #5

    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hallo Thomas,

    Es sollte aber nicht strittig sein, dass die Entnahme eines Exoten entgegen den Bestimmungen der Erlaubnisscheines eine Fischwilderei und somit eine Straftat darstellt. Ich eigne mir den Fisch an, ohne die entsprechende Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers/Pächters.

    Damit verletze ich fremdes Fischrecht. Da der Angler eine generelle Erlaubnis zum Fischfang offensichtlich hat, greift hier der § 293 StGB, d.h. die Tat wird nur auf Antrag des Inhabers des Fischrechtes oder des Pächters verfolgt.

    Dem Strafgesetzbuch ist es dabei völlig gleich, ob es sich um einen gesperrten Graser, einen untermaßigen Hecht oder eine Barbe in der Schonzeit handelt.

    Das StGB hat die Aufgabe die Rechte der Rechteinhaber zu schützen. Der § 293 nichts anderes als modifizierte Diebstahl-§, der an die Fischerei angepasst wurde.

    Fische sind herrenlose Tiere. Diebstahl setzt aber einen Bestohlenen voraus. Diesen gibt es aber nicht in der Fischerei.

    Entnehme ich den Exoten, aus welchem Grund auch immer, begehe ich zweifelsfrei eine Fischwilderei.

    LL

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Zitat Zitat von Lotalota Beitrag anzeigen
    Hallo Thomas,

    Es sollte aber nicht strittig sein, dass die Entnahme eines Exoten entgegen den Bestimmungen der Erlaubnisscheines eine Fischwilderei und somit eine Straftat darstellt. Ich eigne mir den Fisch an, ohne die entsprechende Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers/Pächters.
    Hallo, mein Lieber,

    doch, genau das stelle ich zur weiteren Diskussion eindeutig streitig.

    Meine (auch Thorstens) Argumentation läuft ja gerade darauf hinaus, dass der entsprechende Passus im Fischereierlaubnisvertrag ungültig gewesen ist, weil er gegen höher angesiedeltes Recht (LFischG, LFischO oder gar Bundesgesetze) verstößt oder sie auszuhebeln versucht (bestenfalls unwissentlich).

    Kennst Du die sog. salvatorische Klausel aus dem privaten Vertragsrecht, meist zum Ende hin genannt/aufgeführt?

    Genau die greift bei unserem Beispiel nämlich ...
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

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