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Thema: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte ?

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte ?

    Viele Arten, die heute im Wasser zu finden sind, hätten nach Gesetz dort überhaupt nichts zu suchen.
    Graser und diverse Störarten zum Beispiel.
    Nur, wie verhält es sich, wenn der Angler im Ramen seines Hegeauftrages solche Arten fängt und sich aneignet?
    Kann ein Verein ihm dieses untersagen, mit Fangverboten oder Mindestmaßen, auch wenn der Besatz nicht rechtens war?

    Klingt einfach, ich denke, das Mitglied ist sogar verpflichtet, dieses zu tun.
    Fremdart = vogelfrei, so denke ich heute (vor 10 Jahren hätte ich das anderes gesehen).
    Aber ich denke, so einfach wird es in der Realität selten gesehen.
    Und etwas Richtiges zu tun, bedeutet ja auch nicht, Schutz durch den Staat zu erhalten.

    (Bitte kommt jetzt nicht mit Karpfen, Wels, Rapfen, Regenbogenforelle, Signal-/Kamberkrebs, sonst müsst Ihr den Zander auch dazu nehmen. Alles Arten, die wohl mehr oder weniger heimisch geworden sind.)

    Also, wie soll sich das Mitglied verhalten?
    Wie der Verein gegenüber dem Mitglied?
    Gruß Steini

  2. #2
    rudi
    Gast

    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hallo Steini,
    Als oberstes Gesetz trifft die Bundesfischereiverordnung zu.
    danach die Landesfischereiverordnung,
    dann die Vereinsverordnung.
    dann der Vorstandsbeschluss ( nicht der erste Vorsitzende, sondern der beschlussfähige Gesamtvorstand)
    und zuletzt der Beschluss der Generalversammlung. welche den Beschluss des Gesamtvorstands überstimmt.
    Ein Verein, kann wie in der Tarifpolitik nur bessere Bedingungen wie laut Gesetz vorgeschrieben sind vorgeben.
    Bedeutet:
    Schonzeit verlängern
    Mindestmaß erhöhen.
    Ein Verein kann auch, ähnlich wie nach Besatzmaßnahmen eine Sperre für alle oder bestimmte Fischarten verhängen.
    Ob oder ob nicht diese Art in das Gewässer gehört, rechtens dahin gelangt ist oder darin gar nicht existieren kann ist nicht maßgeblich.

    Es wird sich keiner daran stören, wenn ich eine ganzjährige Sperre in einem Baggersee für Haie und Wale erlasse.
    Jedoch das größte Aufbegehren hervorrufen, wenn ich den Karpfen für 5 Tage Sperre.

    Jedoch ist alles möglich.
    Auch vom Verein aus im Süßwasser Hai und Co ganzjährig freizugeben und den Karpfen jährig zu Sperren.
    Denn es verstößt gegen keines der Gesetze.

    Rudi

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hallo Steini,

    Doch, ich komme mit dem Wels!

    Dass dieser in Teilen Deutschlands als heimisch gilt, mag ja sein, aber in NRW beispielsweise nicht, daher gönne ich ihn mir jetzt mal als Beispiel.

    Der Wels wurde in NRW jüngst als Neozoe eingestuft, heißt, was gefangen wird, muss raus. Egal wie groß oder klein oder in der Laichzeit oder nicht - per Gesetz.

    Nur, wie verhält es sich, wenn der Angler im Ramen seines Hegeauftrages solche Arten fängt und sich aneignet?
    Unsere Gewässerwarte hätten somit keine rechtliche Grundlage ihn unter Berufung der Hege gesondert zu schützen oder zu schonen. Es wäre also rechtlich nicht möglich ein Zurücksetzen zu verlangen.

    Es ist übrigens nicht der Angler der hegt, sondern der geschulte GW. Den meisten Anglern entzieht sich die Möglichkeit mangels Kenntnis.

    Guten Morgen Rudi,

    Als oberstes Gesetz trifft die Bundesfischereiverordnung zu.
    Mit Nichten!

    Es gibt keine Bundesfischereiverordnung! Fischereirecht ist Ländersache.

    Was unseren Landesfischereigesetzen und -Verordnungen übergeordnet ist sind z.B. das Bundestierschutzgesetz oder Bundesnaturschutzgesetz.

    Ein Verein, kann wie in der Tarifpolitik nur bessere Bedingungen wie laut Gesetz vorgeschrieben sind vorgeben.
    Bedeutet:
    Schonzeit verlängern
    Mindestmaß erhöhen.
    Kann er das? Einfach so? Dann könnten wir ja das Schonmaß für Karpfen einfach auf 2 Meter setzen und würden somit C&R legitimieren.

    Wer Schonmaße anhebt oder Mindestmaße verlängert, kann dies im Rahmen einer Hegemaßnahme befristet tun, es bedarf allerdings der Genehmigung der jeweiligen UFB. So zumindest in unserem Bundesland.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  4. #4
    GW-Forum Team
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Mattes dein Beispiel mit dem Karpfen würde nicht C&R fördern.
    Das wäre ein Verbot, auf Karpfen zu fischen (Da liegt dann ja kein Grund mehr vor).
    Aber ich gebe Rudi recht, wenn er schreibt die bestehenden gesetzlichen Regelungen können lediglich erweitert werden.
    Die gesetzlichen Mindestmaße gehe immer von schlechten Bedingungen aus, finden Fische bessere Bedingungen passt das mit dem Maß nicht mehr. Wäre es anders herum hätten Fische in einigen Gewässern lebenslang Schutz.

    Die eigentliche Frage wurde aber nicht beantwortet!
    Wenn Fremdfische besetzt wurden, darf/muss der Angler sie entnehmen auch wenn der Gewässerwart/Bewirtschafter dieses nicht möchte?
    Ich denke, das ein Entnahmeverbot rechtlich belanglos ist, da die Fischereigesetze den Spielraum festlegen.
    Ein solches Verbot also gegen geltendes Recht verstößt.
    Wenn es so ist, kann man beschließen was man möchte... nur ist es dann belanglos und nicht gültig.

    Ich denke aber auch, am Wasser herrschen andere Regeln.
    Gruß Steini

  5. #5

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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Ich denke, dass es hier zur rechtlichen Situation keine allgemeingültige Aussage geben kann, da Fischereirecht ja wie bereits genannt Ländersache ist.

    In Bayern bedürfen Erlaubnisscheine grundsätzlich der Bestätigung durch die Kreisverwaltungsbehörde.

    Möchte ich nun als Verein in der Jahreskarte Bestimmungen festsetzen die vom Bayrischen Fischereigesetz bzw. der Ausführungsverordnung widersprechen muss ich das begründen. Abweichungen sind in jede Richtung möglich, es sind durchaus auch Lockerungen drin aber halt nur begründet.

    Wir haben zum Beispiel in einem See ein Renkenschonmaß von 28 cm - gesetzliches Schonmaß sind 30cm. Begründung ist in diesem Fall, dass wir bei Probebefischungen mit dem Netz feststellen mussten, dass wir hier einen sehr starken Befall mit Ergasilus haben. Zudem bleiben die Fische im Wachstum etwas zurück. Von den Fachleuten wurde hier zu einer Absenkung des Schonmaßes geraten um den Bestand auszudünnen. Dies wurde von der Fachberatung akzeptiert und steht somit in unseren Jahreskarten.
    Logisch bei einer Verschärfung tut man sich meist leichter, aber bei dem Beispiel 2m Schonmass für Karpfen würde die Fachberatung wohl schon mal nachfragen was das soll.

    Aber zum Anfangspost (evtl. weg vom Gesetz, zurück zum Hirn):
    "wie soll sich der Verein bzw. das Mitglied verhalten?" Grundsätzlich sind Hegerische Bestimmungen vom Verein festzulegen und Mitglieder haben sich daran zu halten. Wie sollts sonst gehen. Wenn überhaupt kann nur ein GW den entsprechenden Überblick haben in welche Richtung es gehen soll.
    Wenn jedes Mitglied jetzt sein eigenes Süppchen kocht kann gezielte Hege nicht klappen.

    Petri
    Toni
    Geändert von Toni (21.10.11 um 15:23 Uhr)

  6. #6

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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hi,
    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen

    ...
    Wer Schonmaße anhebt oder Mindestmaße verlängert, kann dies im Rahmen einer Hegemaßnahme befristet tun, es bedarf allerdings der Genehmigung der jeweiligen UFB. So zumindest in unserem Bundesland.
    Eine derartige Genehmigungspflicht ist mir bis dato unbekannt; hatte auch noch mal in die Verordnungen geschaut aber leider nichts gefunden woraus ich darauf schließen könnte?

    Zum Thema selbst:
    Ich denke dass der Verein mit einer solchen Regelung klar gegen die auferlegte Hegepflicht verstoßen würde (Stichwort: heimischer Fischbestand). Rechtlich unbedenklich wäre wenn das Mitglied sowas den zuständigen Behörden anzeigt...

    Grüße Geronimo
    Geändert von Geronimo (21.10.11 um 15:32 Uhr)

  7. #7
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Hi Geronimo,

    sorry, hast vollkommen recht. Ich hatte generell die Verschiebung als genehmigungspflichtig in Erinnerung. Es handelt sich dabei aber nur um die Unterschreitung, nicht die Überschreitung, die der Genehmigung unterliegt.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Thorsten
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Um auf Steinis Post einzugehen würde ich zunächst sagen, es kommt auf die Ausgangssituation an.

    Konstruieren wir mal kurz einen allgemeinen Fall, da ja Fischereigesetze Ländersache sind, und somit prinzipiell überall unterschiedlich sein können. (ich weise dabei darauf hin, dass ich kein Jurist bin, was ich schreibe lediglich meine Meinung darstellt, und dies keine Rechtsberatung ist; so hoffe mit dem Satz habe ich alle potentiellen Klagen gegen meine Aussage erschlagen )

    1. Landesfischereigesetz oder Ordnung geben eine Entnahmepflicht für nicht heimische Fischarten heraus. Der Verein erlässt für eine dieser nicht heimischen Arten ein Entnahmeverbot, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen. Der Angler (der aus meiner Sicht keine hegerische Pflicht oder Verantwortung haben kann) entnimmt nun trotz Verbot einen solchen Fisch.

    Hier hat er rechtens gehandelt, da die Landesgesetze die Richtlinien (nicht Gesetze!) des Vereins in der Wertung schlagen. Auf den Angler können juristisch keine Probleme zukommen. Gegen Probleme mit dem Verein hätte er vor dem Gesetz die besten Chancen. Hier würde eher der Verein Probleme bekommen können, da er solche Richtlinien nicht ohne Genehmigung erlassen darf. Daher sollte der Verein nichts gegen das Vorgehen des Mitglieds tun, sondern seine Richtlinien überarbeiten.

    2. Der Verein hat eine Ausnahmegenehmigung: Dann hat der Angler falsch gehandelt, und muss den Fisch zurücksetzen. In dem Fall sollte der Verein seine Konsequenzen vom generellen Verhalten des Mitglieds abhängig machen. Aus meiner Sicht sollte hier eine Ermahnung genügen. (Den Fall wird es aber eher selten in der Konstellation geben)

  9. #9
    GW-Forum Team
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Mal als Beispiel
    Ein Verein möchte die Wasserpest oder das Hornkraut bekämpfen.
    Es werden Weiße Amur und einige Silberkarpfen besetzt, ohne eine Sondergenehmigung einzuholen.
    Um zu gewährleisten, dass die Fische nicht gleich entnommen werden, wird ein Fangverbot beschlossen.
    (Machen wir uns nichts vor, das wird oft so gemacht)
    Zwei Mitglieder halten sich nicht daran...
    Mitglied A nicht, weil "ER" es als falsch betrachtet, er bekämpft den Fremdling aktiv.
    Mitglied B nicht, weil er seinen Fang verwerten möchte.

    oder
    ein Gewässer wird mit Sibirischen Stören besetzt, das Maß wird auf einen Meter festgesetzt.
    Was ist mit den Mitgliedern A+B nun?

    Rechtlich haben sie das Recht, sich jeden nicht geschützten Fisch anzueignen.
    Also Fischereirecht + erweiterte Schutzmaßnahmen durch den Bewirtschafter.
    Wenn das Fischereirecht die Entnahme fordert, ist es klar, alle weiteren Regeln, die durch den Bewirtschafter A+B im Weg stehen, sind ungültig.
    Nur, wie ist es, wenn das Fischereirecht die Art nur als Fremdfisch einstuft, ergibt sich da rechtlich auch automatisch die Bekämpfung?

    Ich vermute mal, dass A+B im Recht sind.

    Bei einem Streitfall gewinnt aber keiner, der Bewirtschafter kann sich Ärger einhandeln, A+B würden wohl später ausgeschlossen werden.
    Geändert von Steini (verstorben am 06.09.2019) (22.10.11 um 07:33 Uhr)
    Gruß Steini

  10. #10
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Darf ein Mitglied artfremde Fische entnehmen, wenn der Verein dieses nicht möchte

    Mitglied C sorgt auf der nächsten JHV, dass der Vorstand nicht entlastet wird und erwirkt hiermit eine Änderung der GO oder gleich den Wechsel des Vorstandes.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


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