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Thema: Wer kann mir Helfen?

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  1. #1

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    Wer kann mir Helfen?

    Hallo, ich bin neu hier!
    In der Brandenburgischen Gewässerordnung steht unter 1.7 Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung der am Fischfang beteiligten Personen vermieden wird. Bei der Ausübung der Angelfischerei ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zu stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen einzuhalten (§ 17 Abs. 1 und 2 BbgFischO). Bei der Wahl des Angelplatzes hat der Zuerstgekommene das Vorrecht. Auf gekennzeichneten Behindertenangelplätzen haben Behinderte immer das Vorrecht, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintreffens. Angelstege des LAVB stehen allen berechtigten Anglern zur
    Nutzung zur Verfügung. Das Ausbringen von Bojen und anderen Kennzeichnungen in das Gewässer, um den in Anspruch genommenen Angelplatz abzugrenzen, ist nicht gestattet. Ein Angler kann maximal soviel Platz in Richtung Wasserfläche beanspruchen, wie er die von ihm gewählte Fangmontage selber werfen kann.

    Hintergrund ist folgender, wir haben große Probleme mit Karpfenanglern die ihre Montage mit dem Boot raus schaffen.
    Ist dies nun erlaubt oder nicht?
    Unsere UFB sagt nein, aber so richtig kann ich das nicht aus dem Text ersehen. Also das heißt ich würde es schon gern ahnden, da es nur Ärger gibt mit vielen anderen Anglern nur so richtig sicher bin ich mir da nicht.
    Sind noch FS aus Brandenburg hier unterwegs und können mir weiter helfen?

    Gruß Andreas
    Geändert von Andreas (22.11.11 um 21:05 Uhr)

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