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Thema: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Realität und Wirklichkeit liegen manches mal recht weit auseinander.

    Zu lesen in den

    Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Würden all diese Regeln tatsächlich Beachtung finden, dürfte es an dem einen oder anderen FoPu recht mau aussehen.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Nicht berücksichtigt wird das Angeln an Gewässern, die der Hegepflicht nach § 3 Absatz
    2 LFischG unterliegen oder den Verpflichtungen für einen Hegeplan nach § 30a
    LFischG entsprechen müssen. Für diese gelten die Regeln der gesetzlichen Hegepflicht,
    einen dem jeweiligen Gewässer angemessenen Fischbestand zu erhalten
    und zu hegen. Der Einsatz maßiger Fische (Speisefische) ist an solchen Gewässern
    grundsätzlich nicht zulässig.
    Fischbesatz ist hier keinesfalls – wie in Angelteichbetrieben
    - zum Zweck der Vermarktung zulässig
    Also auch Karpfen unter Fangmaß ! Was ist ein angemessener Fischbesatz wenn Regenbogenforellen geplant sind ?


    Bei Zuchtbetrieben, die Speisefische aufziehen zur Vermarktung über Angelteiche
    auf eigenem Gelände, erfolgt ein Aussatz in die Angelteiche ausschließlich
    nur außerhalb der festgelegten Angelzeiten. Der Angelbetrieb darf
    frühestens am folgenden Tag, und zwar frühestens 18 Stunden nach dem
    Aussetzen wieder aufgenommen werden.
    Bei Zukauf von Speisefischen aus einem anderen Betrieb zum Einsetzen in
    einen Angelteich ist eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen einzuhalten,
    während der die eingesetzten Fische nicht abgeangelt werden.
    Wollen wir mal googeln Mattes ?
    Einsetzen von Großfischen am Angeltag erzielt wieviele Treffer ?
    Gruß
    Albert

  3. #3
    GW-Forum Team
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    Avatar von Mattes
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    AW: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Zitat Zitat von Albert Beitrag anzeigen
    Wollen wir mal googeln Mattes ?
    Um eine Quote zu ermitteln, müsste man wissen, wie viele FoPus es in Deutschland gibt. Es würde wohl schwer sein unter 90% zu landen. Ich erinnere mich an FoPus, wo mit dem Boot der Fisch auf den Haken geworfen wurde. Stirnverletzung des Besatzes durch Hakenspitzen waren da kaum auszuschließen.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Würden diese Auflagen per Gesetz auch in meiner Ecke existieren und deren Durchsetzung konsequent kontrolliert werden, würde sich hier vermutlich kein einziger FoPu halten können.
    Wie sieht es denn in NRW mit Kontrollen aus? Wobei "Hinweise und Empfehlungen" viel Raum zur Auslegung und Diskussion zwischen Amt und Betreiber zulässt.

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Wobei "Hinweise und Empfehlungen" viel Raum zur Auslegung und Diskussion zwischen Amt und Betreiber zulässt.
    Sehe ich auch so Georg. Warum wird nicht "Gesetzliche Erfordernisse" geschrieben ?

    Ich erinnere mich an FoPus, wo mit dem Boot der Fisch auf den Haken geworfen wurde.
    Ich glaube, als wir das mal gelesen hatten, da hat sich diese Info fest in unseren Bio-Speicher eingenistet.

    Wie groß soll Dein Teich demnächst werden ?
    Ich weiß, dieses Geschäftsmodell lehnst Du ab.

    http://Gewässer 2/

    4-5 triploide 2 jährige Oncorhynchus mykiss für 6,66 Euro das Kg
    Abgesehen von der Frage , was um Gottes Willen die für Futter bekamen, treibt mich der Gedanke, warum für solche Tieraufzucht Fliessgewässer über Gebühr belastet werden.
    Und 47 cent (7% Mwst) gehen vom Preis noch ans Finanzamt ab.
    Ist Oncorhynchus mykiss als Fisch der kommende Pangasianodon hypophthalmus in Angelanlagen ?
    Gruß
    Albert

  6. #6
    GW-Forum Team
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    Avatar von Mattes
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    AW: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Zitat Zitat von Albert Beitrag anzeigen
    Wie groß soll Dein Teich demnächst werden ?
    Ich weiß, dieses Geschäftsmodell lehnst Du ab.


    Also wenn die dort für die Pfütze 60€ Tagesmiete nehmen, kann ich doch für meinen Quickpool, den ich im Sommer immer für die Kleine aufstelle locker 30€ verlangen, zumal die Landschaft drumherum wieder schöner ist. Da zwei Wels rein und ein Schild an die Straße.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  7. #7

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    AW: LANUV NRW: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in NRW

    Die idee ist super. Ich hab auch noch so eine Gummipfütze. Hab ich eigentlich als Wasserreservoir zum Nasenbrüten gekauft, aber als mobiles Forellenpuff kann man sogar Geld damit verdienen.

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