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Thema: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

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  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Hallo Detlev,

    kannst du mal den Originaltext des Paragraphen hier rein kopieren, den du ober umrissen hast. Der Wortlaut ist oft entscheidend.

    Sollte die Verordnung geltendes Recht beschneiden oder aufweichen oder dem zuwider handeln, wäre die Regelung des Vereins eigentlich nichtig.

    Als Mitglied würde ich mich dann zwar erst mal daran halten, aber spätestens auf der kommenden JHV eine Änderung anstoßen.

    Nachtrag: Habe den Titel mal angepasst.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  2. #2

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Dann schau mer mal!

    Bayerisches Fischereigesetz Art. 29 Abs. 4
    Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein, muss einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

    Arbeitsblatt Bayerisches Fischereigesetz
    Wer den Fischfang ausübt, muss soweit erforderlich Fischereischein und Erlaubnisschein immer mit sich führen und auf Verlangen folgenden Personen zur Prüfung aushändigen:
    -Polizeibeamten,
    -Fischereiberechtigten,
    -Fischereipächtern
    -Fischereiaufseher
    (Art. 29 Abs. 4 Satz 1, Art. 57 Abs.1)

  3. #3
    Themenstarter

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    @Detlev: genau.

    Zusätzlich kann natürlich per "Vertrag", also Erlaubnisschein , anderes, weiteres vereinbart werden (also z.B. Kontrolle durch Mitglied oder Vorstandschaft).
    Mit dem Kauf (Unterschrift) erkennt der Fischer die Regelungen an.

    Probleme gibt's so und so nur dann, wenn der Kontrollierte dem Mitglied oder Vorstandsmitglied nicht "folgt".

    Ich darf ja auch jeden auf der Straße nach seinem Ausweis fragen, nur wenn er ihn mir nicht gibt, kann ich ihm schlecht Fingerabdrücke abnehmen... :-)

  4. #4

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Schwierig wird es dann, wenn sich weniger bekannte Gesichter am Wasser aufhalten und ständig von Erlaubnisscheininhabern kontolliert werden. Dann ist Ärger vorprogrammiert. Vorallem wenn sie sich einfach nicht mehr kontrollieren lassen und das "normale" Vereinsmitglied sich daran aufhängt und auf sein vermeindliches Recht besteht. Auch Tageskartenangler werden die Nase bald voll haben, wenn jeder seinen Schein sehen möchte. Das Fischereigesetz ist nun mal höher als eine vereinsinterne Regelung, aber wenn das die Mitglieder so wollen, dann ist es auch OK.
    Wir im Verein haben genügend Gewässerwarte und Fischereiaufseher die ihrer Arbeit auch nachkommen und es kommt gar nicht zu selten vor, dass Angler mehrmals am Tag kontrolliert werden.
    Wir hatten mal einen Fall, da haben sich zwei Mann bei einem Arbeitsdienst ganz gut verstanden und haben auch ein Bier zusammen getrunken. Am selben Tag kontrollierte der eine dann den anderen beim Angeln. Es gab sehr großen Unmut. Meiner Meinung nach sollten auch nur Personen kontrollieren, die das Fischereigesetz kennen und die vereinsinternen Regelungen, die sich auch regelmäßig damit beschäftigen. Erlaubnisscheininhaber lesen oft nicht mal ihren eigenen Erlaubnisschein durch.
    Dennoch eine schöne und interessante Diskussion.
    Geändert von Detlev (21.11.12 um 10:37 Uhr)

  5. #5
    Themenstarter

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Ich will mal mit dem Hintergrund der Frage rausrücken...

    Aktuell gibt es bei uns "Gastkarten", will heißen, Tageskarte, die nur in Begleitung eines Mitglieds gültig ist (es gab da schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit).
    Kontrollen sind eher selten.

    Nun diskutieren wir, ob es wieder ganz normale Tageskarten geben soll.
    Daran schließt sich natürlich ein entsprechender Kontrollaufwand an.
    Daher die Frage, wie das bei euch geregelt ist, Aufseher/Kontrolleur ist nunmal kein Job, um den sich jeder reißt...

  6. #6

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Unsere Gewässer sind in Teilstrecken unterteilt. Je nach Länge bzw. Größe gibt es ein bis zwei Gewässerwarte. Zusätzlich sind die Fischereiaufseher aktiv. Die Gewässerwarte müssen bei uns, als Anreiz oder Vergünstigung, keinen Arbeitsdienst leisten. Sie gehören auch dem Fachausschuss an und bestimmen über Besatz und Vereinsinterne Sachen. Das ist auch ein Anreiz im Verein aktiv mitzuarbeiten.
    Ich muss sagen, dass klappt ganz gut.

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