Zitat Zitat von Toni Beitrag anzeigen
@Steini,
meine Frage sollte drauf rauslaufen ob der 1. Gewässerwart an die Beschlüsse des Ausschusses gebunden ist. Sollte eigentlich nicht sein, wenn er haften soll.
Will mal so antworten, das ich immer versuchte im gegenseitigen Einverständnis zu handeln.
Sollte ich ausfallen, muss ja ein Anderer da weitermachen oder das auch ausbaden, die Posten kreisen halt in dieser kleinen Rund seit 40 Jahren.
Da ist in der Zeit kein Außenstehender hineingewählt worden und auch wenn auf der H.V Gegenkandidaten aus der Runde aufgestellt worden, arbeite man weiter friedlich zusammen.
Intern, hat der 1.Gewässerwart halt den schwarzen Peter, der Verantwortung und die Arbeit, aber nicht unbedingt das Sagen.

Eigentlich geht es nur darum einen Kreis von dem Gewässerwart unterstützende Mitglieder zu haben.
(Da bin auch ich früh hineingerutscht und so wie bei mir rekrutieren sich aus solchen Gruppen dann auch die Funktionsträger.
Da sind Doppelfunktionen nicht selten, so wie bei mir oder meinem Stellvertreter und Anderen.)
Ich würde aber keine Fische aussetzen die der Ausschuss ablehnt aber blockiere durchaus wenn ich Wünsche nicht mittragen kann.

Barsch oder Weißfischbesatz oder Blutauffrischung mag ich z.B nicht so und Andersherum habe ich auch auf Gegenstimmen gehört wenn mir einmal wieder "Dumme" Ideen kamen.
Die Mitglieder des Ausschusses sind halt unterschiedlich vernetzt und haben unterschiedliche Ansichten und Betrachtungen, aber wir kennen uns halt fast alle über viele Jahre.
Da kennt man die Streitthemen, Ansichten und Handlungen untereinander und arbeitet trotzdem zusammen, und ist ehr Freundeskreis als Arbeitsausschuss.
Die Mehrzahl (auch Ich) sind im Amt müde geworden, aber Jeder springt wenn etwas gemacht werden muss und kennt dann die Abläufe aus Erfahrung.