Also ich musste über die Frage jetzt auch erstmal mein Inneres befragen.Wie also vorgehen?
Grundsätzlich ist es klar geregelt. Finger weg!!
Ich denke und halte es aber auch für richtig, ein "ABER" einzufügen, denn manche Personen sind innerhalb gewisser Grenzen quasi beauftragt sich um die Natur entsprtechend zu kümmern. Keiner kann alles wissen und muss die Sache ggf. studieren.
Ein Exemplar zur Bestimmung seiner gewohnten Umgebung zu entnehmen und wenn möglich wieder zurück führen, ist handeln nach besten Wissen und Gewissen. Vor allem wenn darauf bekannt wird, das diese Kreaturen zu schützen sind und durch dieses Wissen die Kreatur selbst einen Schutz erfährt.
Wir planen für jeden unserer Seen Schaukästen und da würde ich z.B. solche Nachrichten unterbringen.
Auf der anderen Seite, wo kein Kläger da kein Richter, was nicht heißt das man jetzt die Sache leichtfertig betrachten sollte, sondern viel mehr, dem Naturschützer Mut machen soll sich auch mal über allgemeine Regeln hinweg zu setzen um Wissen zu erlangen.
Es ist aus meiner Sicht eine Frage des Umgangs mit geschützen Kreaturen.
Erinnern wir uns mal an die Geschichte von dem See der einem Industriegebiet weichen soll.... hier könnte dieses Wissen wesentlich mehr Natur schützen, oder umgekehrt, ohne ein kleines Opfer würde es ein großes werden.
So meine Ansicht.
Gruß
Hagen