Bei Zuchtbetrieben, die Speisefische aufziehen zur Vermarktung über Angelteiche
auf eigenem Gelände, erfolgt ein Aussatz in die Angelteiche ausschließlich
nur außerhalb der festgelegten Angelzeiten. Der Angelbetrieb darf
frühestens am folgenden Tag, und zwar frühestens 18 Stunden nach dem
Aussetzen wieder aufgenommen werden.
Bei Zukauf von Speisefischen aus einem anderen Betrieb zum Einsetzen in
einen Angelteich ist eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen einzuhalten,
während der die eingesetzten Fische nicht abgeangelt werden.