Nabend zusammen,
ich frage mich, welches definiertes Hegeziel durch die ausgeübte Fischereiaufsicht verfolgt oder gestärkt werden soll.
Für einen Hegeplan benötigt man jedenfalls keine FA ´s, es gibt genug Gegenden,
die keine vom Verein bestellten FA ´s vorweisen können, es gibt ja auch noch die amtlich Bestellten, die Vereinsübergreifend /-unabhängig agieren.
Barbarossa, Du hattest C&R in der Schonzeit als Argument angeführt,
hier ist primär kein Bewirtschaftungs- oder Hegeziel eines Fischereirechtsinhabers gefährdet,
sondern es liegt ein Verstoß gegen die jeweiligen Landesfischereigesetze vor.