Ok, ich bin aus NRW. Hier gelten andere Fischereigesetze.

Wenn der GW nicht seine Wähler vertritt und diese missachtet, dann wird dieser zurecht bei der nächsten Wahl abgelöst. Der GW eines Vereins hat die Vereinsinteressen zu berücksichtigen.

Außerdem soll der GW nicht alle Einzelmeinungen erfüllen, sondern ein auf der Versammlung abgestimmtes Konzept. Damit kann er bei allen Diskussionen auf die Versammlungsergebnisse abstimmen.

Der Begriff funktionierenes Gewässer ist je nach Standpunkt weit auslegbar. Ein Großfischbesatzgewässer, am Besten noch mit vorgeschriebenem C&R, ist sicher kein funktionierendes Gewässer.