Fischereigenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Eigentümern der Fischereirechte.
Oft besitzen Gemeinden, Kirchen, Landwirte kleine Teilbereiche, die so zu größeren Bereichen zusammengelegt werden.
Diese werden dann gemeinsam verpachtet.
Der Pachtvertrag ist oft zusätzlich genemigungspflichtig.

Erweiternd für Niedersachsen
http://www.gw-forum.de/showthread.ph...gemeinschaften

Weiter gibt es natürlich auch Fischereigenossenschaften in der Fischerei.
Die aber sind Zusammenschlüssse der Fischer um den Fang besser, gemeinsam vermarkten zu können.