= Fischereierlaubnisvertrag

Die entgeltlich erteilte Erlaubnis eines Fischereirechteinhabers gegenüber Nicht-Inabern dieser Rechte, an einem Gewässer oder einer Gewässerstrecke angeln zu dürfen.

Im Normalfall versehen mit einer Reihe von Bestimmungen, die unterhalb von Landesfischereigesetzen wie -verordnungen anzusiedeln sind.