Das GW-Forum wird zum Ende des Jahres 2024 abgeschaltet,
wenn sich kein Team für eine anspruchsvolle Weiterführung zusammenfindet.
Wer Interesse daran hat, sollte die grundlegenden technischen Kenntnisse mitbringen. Begriffe wie php und sql sollten keine Fremdwörter sein. Im Idealfall kennt ihr euch mir der Forensoftware „vBulletin“ aus oder seid so affin, dass ihr euch flott einarbeiten könnt. Zudem wäre es durchaus auch von Interesse, dass ihr ein Gewässer nicht nur als ein zu befüllendes Fischbecken anseht, sondern euch eine nachhaltige Angelei am Herzen liegt.
Ein User der Community hat sich bereits bereit erklärt, moderierend zu unterstützen.
Wer sich dies zutraut, meldet sich bitte bei mattes@gw-forum.de
Fischereiaufseher, Fischereiaufsicht (nicht etwa Finanzamt )
Fruchtbar, fortpflanzungsfähig
= Fischereierlaubnisvertrag Die entgeltlich erteilte Erlaubnis eines Fischereirechteinhabers gegenüber Nicht-Inabern dieser Rechte, an einem Gewässer oder einer Gewässerstrecke angeln zu dürfen. Im Normalfall versehen mit einer Reihe von Bestimmungen, die unterhalb von Landesfischereigesetzen wie -verordnungen anzusiedeln sind.
Fischereigenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Eigentümern der Fischereirechte. Oft besitzen Gemeinden, Kirchen, Landwirte kleine Teilbereiche, die so zu größeren Bereichen zusammengelegt werden. Diese werden dann gemeinsam verpachtet. Der Pachtvertrag ist oft zusätzlich genemigungspflichtig. Erweiternd für Niedersachsen http://www.gw-forum.de/showthread.ph...gemeinschaften Weiter gibt es natürlich auch Fischereigenossenschaften in der Fischerei. Die aber sind Zusammenschlüssse der Fischer um den Fang besser, gemeinsam vermarkten zu können.
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