Kompendium: Häufige Fachbegriffe

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  1. Autor
    Thomas
    erstellt am
    23.10.11 16:27
    Fischereiaufseher, Fischereiaufsicht (nicht etwa Finanzamt )

  2. Autor
    Thomas
    erstellt am
    24.09.11 10:15
    Fruchtbar, fortpflanzungsfähig

  3. Autor
    Thomas
    erstellt am
    25.10.11 18:17
    Letzte Überarbeitung von
    Thomas
    Letzte Überarbeitung am
    01.01.70 02:00
    = Fischereierlaubnisvertrag

    Die entgeltlich erteilte Erlaubnis eines Fischereirechteinhabers gegenüber Nicht-Inabern dieser Rechte, an einem Gewässer oder einer Gewässerstrecke angeln zu dürfen.

    Im Normalfall versehen mit einer Reihe von Bestimmungen, die unterhalb von Landesfischereigesetzen wie -verordnungen anzusiedeln sind.

  4. Autor
    Steini (verstorben am 06.09.2019)
    erstellt am
    26.01.12 12:44
    Letzte Überarbeitung von
    Steini
    Letzte Überarbeitung am
    01.01.70 02:00
    Fischereigenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Eigentümern der Fischereirechte.
    Oft besitzen Gemeinden, Kirchen, Landwirte kleine Teilbereiche, die so zu größeren Bereichen zusammengelegt werden.
    Diese werden dann gemeinsam verpachtet.
    Der Pachtvertrag ist oft zusätzlich genemigungspflichtig.

    Erweiternd für Niedersachsen
    http://www.gw-forum.de/showthread.ph...gemeinschaften

    Weiter gibt es natürlich auch Fischereigenossenschaften in der Fischerei.
    Die aber sind Zusammenschlüssse der Fischer um den Fang besser, gemeinsam vermarkten zu können.


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