Pachtgemeinschaften sind lose Zusammenschlüsse.
Es ist dabei nicht wichtig, ob es sich um Einzelpersonen oder Vereine (rechtlich eine Person) handelt.
Drei Angler die zusammen einen See pachten, oder 3 Vereine und ein Fischer die einen Fluß pachten, könnten also eine Pachtgemeinschaft bilden.
Pachtgemeinschaften sind rechtlich aber nicht als eine Person zu betrachten.

Es ist also wichtig auf welchen Namen Konten und Verträge ausgestellt werden, nur diese Person hat dann Rechte.
In einem Verein (1. selbständige Person) werden Verträge auf den Verein ausgestellt, dieser Schutz für die Mitglieder ist ja der Sinn der Vereine.