Moin,

hier hat die Landwirtschaftskammer Infos zum Düngerecht bereit gestellt:

http://www.landwirtschaftskammer.de/...nung/index.htm

Im kommentierten Vollzugshinweis ist die Rede von einem Meter:

http://www.landwirtschaftskammer.de/...ommentiert.pdf

Ein Verstoß liegt vor, wenn die Düngemittel in das Gewässer, das unabhängig vom Wasserstand an der Böschungsoberkante beginnt, eingetragen werden.
Der Eintrag von Düngemitteln in den 3- bzw. 1-m-Abstand stellt keinen Verstoß
dar.

Kurioserweise ist sich unser Land aber scheinbar noch nicht einmal einig darüber, was überhaupt ein Gewässer ist:

Das Landeswassergesetz NRW wird zurzeit überarbeitet. Es bleibt also abzuwarten, wie die "Gewässer" definiert werden.