Moin,
hier hat die Landwirtschaftskammer Infos zum Düngerecht bereit gestellt:
http://www.landwirtschaftskammer.de/...nung/index.htm
Im kommentierten Vollzugshinweis ist die Rede von einem Meter:
http://www.landwirtschaftskammer.de/...ommentiert.pdf
Kurioserweise ist sich unser Land aber scheinbar noch nicht einmal einig darüber, was überhaupt ein Gewässer ist:Ein Verstoß liegt vor, wenn die Düngemittel in das Gewässer, das unabhängig vom Wasserstand an der Böschungsoberkante beginnt, eingetragen werden.
Der Eintrag von Düngemitteln in den 3- bzw. 1-m-Abstand stellt keinen Verstoß
dar.
Das Landeswassergesetz NRW wird zurzeit überarbeitet. Es bleibt also abzuwarten, wie die "Gewässer" definiert werden.