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Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Moin,
1000 Angler, 1000 Meinungen.
BL: Niedersachsen
In den Genossenschaftsscheinen steht: Während der Schonzeit von Hecht und Zander (1.2 bis 31.5.) ist das Angeln mit Blinker, Wobbler, Spinner sonstigen Kunstködern und Köderfischen nicht gestattet.
Darf jetzt in genannter Schonzeit mit der Fliege gefischt werden oder nicht?
Im Netz findet man dazu verschiedene Meinungen.
Ich meine, es darf nicht mit der Fliege (betr. den Passus "sonstige Kunstköder") gefischt werden.
Gruß
Geändert von Angeln (06.04.15 um 21:24 Uhr)
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