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Themenstarter
AW: Haftung von betreuendem Fischereischeininhaber für Jugendfischereischeininhaber?
Danke dir - klingt auf jeden Fall plausibel.
Aber wenn man es der UFB meldet, dann wird die ggf. auch den Straftatbestand zur Anzeige bringen.
Bei C&R gibt es ja die klassischen Karpfenkandidaten (als mir bekanntestes Beispiel) => Da wird mit der Megamontage und fast 55mm Boilies geangelt - also alles zeigt, das es auf Kapitale Karpfen geht => In dem Fall ist der Nachweis ja theoretisch leicht zu führen.
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