Jein.
Es ist uns erlaubt einen Fisch im Setzkescher zu hältern, insofern es die z.B. wetterliche Bedingungen nötig machen, den Fisch für die Verweildauer am Wasser im genießbaren Zustand zu halten. Ein Verderben würde uns den vernünftigen Grund ihn beangelt zu haben entziehen.
Gleiche Grundlage sehe ich bei einer weiteren Verweildauer zwecks Verfügbarmachung des Lebensmittels Fisch als gegeben an. Würde er nämlich nach Zubereitung so schlecht schmecken, dass ich ihn halt dann erst in die Tonne werfe, berauben wir uns im nachhinein des vernünftigen Grundes.
Die erreichbarer Verbesserung der Qualität muss aber im Einklang zur Erträglichkeit des Leidens stehen. Die Waage darf nicht kippen. Wo dort die Grenze liegt ist schwer zu sagen.
Dies als eine erste Bauchbewertung.