Hi Thomas,

erst mal ein dickes: Willkommen im GW-Forum.

Auch für mich und alle anderen gilt - ganz klar - das LFischG von 2010 in seiner aktuellen Fassung und die daraus in der LFischVO jüngst angepassten, resultierenden Schonzeiten.

Aal: 01.10 - 01.03 - im Rheinhauptstrom

Weiterhin (außer dem Schonmaß) gibt es keine neueren Änderungen.

Wäre dem so, würde es im Netz nur so wuseln. Die Verbände hätte die Infos herumgereicht und die Vereine müssten ihre GOs ändern.

Da ich vor einer Woche noch einen intensiven telefonischen Austausch mit Frau (Dipl. Bio.) Schindehütte (Referentin Fischerei / Aalbewirtschaftung) vom Ministerium bezüglich des Aals hatte, wäre ich spätestens dort auf Änderungen hingewiesen worden.

Also, alles beim "alten".

Die Verbände sperren sich bewusst gegen ein totales Entnahmeverbot, da sie dann befürchten, dass die Angler nicht mehr bereit sind, auch weiterhin Gelder in die Wiederansiedlung zu investieren.

Dennoch, das Entnahmeverbot wird kommen, da der Aal vermutlich nicht mehr zu retten ist. Alles eine Frage der Zeit.

Vorbildlich ist deine Nachfrage. Danke

P.S: sympathischer Nick! Die 67er haben es einfach in sich!