Guten Abend custos,

allem vorweg: Du erhältst hier von uns in der Kürze der Zeit meiner Antwort natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft oder juristische Beratung.

Du bist den Gang zu

MUNLV-NRW, ULB, UFB, OFB und RhFV
bereits gegangen. Können diese Organe keine verbindliche Aussage treffen, müssen wir unsere Aussage natürlich auch vorweg auf ihre Wasserdichtigkeit prüfen. Diese Zeit zur Prüfung spreche ich mir nun aus. Gerne zapfe ich aber meine Stellen an.

Ich denke auch, dass dir meine Moralapostelei in Bezug auf Strukturverbesserung hier nicht weiterhilft, dazu steckst du scheinbar zu tief in der Materie.

Zu deinem Zitat zu Punkt 1.2 von §45.7 (BNatSchG):

Ist die Population, die euch betrifft denn überhaupt eine lokale Population?

Du schreibst schließlich:

Die Kormorane brüten dort nicht u. haben auch ihre Schlafplätze woanders.
Ergo sehe ich den Paragraphen nicht angewendet (persönliche Meinung). Solange die K-Verordnung ausgesetzt und nicht neu aufgelegt ist, gilt die Gesetzgebung, die in den „normalen“ Gesetzen, Verordnungen erlassen wurde.

Noch ein persönliches Wort:

Herzlich willkommen im Forum und danke für das Vertrauen uns in diese Angelegenheit von Unklarheiten mit einzubeziehen.

Das Forum basiert auf der Du-Form. Deshalb erlaube ich mir, dies auch konsequent anzuwenden und wäre dankbar, dies auch so zu erfahren. Die Anonymität, die ja auch genutzt wird, lässt dies durchaus zu. Danke.