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Themenstarter
AW: Haftung von betreuendem Fischereischeininhaber für Jugendfischereischeininhaber?
Ich kenne es auch nur von der Ausbildung so, das der Fischereischeininhaber (in Bayern) verantwortlich für den Jugendfischereischeininhaber und auf den Begleitpapieren zu dessen
Fischereierlaubnis
steht explizit vom Kreisverwaltungsreferat gestempelt "Betreuer".
In dem Fall lässt sich aus meiner Sicht eine klare Verantwortlichkeit ableiten - schließlich darf der Jugendfischer nicht weiter als Rufweite entfernt angeln.
Wenn es die UFB nicht kann - der
FA
doch dann sehr wohl?
Der wurde ja vom Fischereirechtsinhaber bei der UFB als
FA
zur Wahrung der Interessen und Verfolgung der OWi und Straftaten eingesetzt.
Also müsste der
FA
dann die OWi an die UFB zur Verfolgung geben und die Straftat selbst anzeigen?
Thomas - da hast du natürlich Recht, die Beweisbarkeit ist es... - es bleibt also nichts, ausser zu beobachten und ggf. fotografisch zu dokumentieren...
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