Die Weitergabe der Fischereirechte ist doch nicht an einen Pachtvertrag gebunden, oder?
Die Stadt/Kommune als Rechteinhaber kann doch damit tun und lassen was sie will. Wenn eine Verpachtung nicht möglich ist, ist die Nutzung der Fischereirechte nicht eingeschränkt. Es steht nirgends geschrieben, dass Fischereirecht nicht unentgeldlich vergeben werden darf.
Ihr müsstet natürlich im Gegenzug der Stadt eure Hege schenken.![]()