Guten Morgen Rudo,

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Mir ist bekannt,daß C&R bei Euch verboten ist.
Das ist mir nicht bekannt. Einzig Bayern hat in der letzten Verfassung seiner Verordnung eine Entnahmepflicht erlassen.

Du sprichst vermutlich vom Angeln ohne dem vom Gesetzt formulierten vernünftigen Grund. Also dem vorsätzlichen C&R, rein zu Foto- oder Rekordzwecken.

Von einer Behandlung der Tiere halte ich wenig.

"Vergeige" ich ein Tier, wird es es wie auch alle nicht verletzten dem Verzehr zugeführt. Ist es untermaßig, gilt die Regel des Vergrabens. Hat das Tier nur eine leichte Verletzung, sorgt die Natur für den Rest. In den wohl meisten Fällen wird es von alleine verheilen oder ein Prädator sorgt für die Auslese.

Oben stehendes beschreibt mein Handeln, nicht die Regel!