Fischereiaufseher, Fischereiaufsicht (nicht etwa Finanzamt )
Fruchtbar, fortpflanzungsfähig
= Fischereierlaubnisvertrag Die entgeltlich erteilte Erlaubnis eines Fischereirechteinhabers gegenüber Nicht-Inabern dieser Rechte, an einem Gewässer oder einer Gewässerstrecke angeln zu dürfen. Im Normalfall versehen mit einer Reihe von Bestimmungen, die unterhalb von Landesfischereigesetzen wie -verordnungen anzusiedeln sind.
Fischereigenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Eigentümern der Fischereirechte. Oft besitzen Gemeinden, Kirchen, Landwirte kleine Teilbereiche, die so zu größeren Bereichen zusammengelegt werden. Diese werden dann gemeinsam verpachtet. Der Pachtvertrag ist oft zusätzlich genemigungspflichtig. Erweiternd für Niedersachsen http://www.gw-forum.de/showthread.ph...gemeinschaften Weiter gibt es natürlich auch Fischereigenossenschaften in der Fischerei. Die aber sind Zusammenschlüssse der Fischer um den Fang besser, gemeinsam vermarkten zu können.
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